Aktuelle Gesetzgebung:
Mindestlohn steigt zum 1.1.2020 auf 9,35 EUR
| Die Mindestlohnkommission hatte bereits am 26.6.2018 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2020 auf 9,35 EUR zu erhöhen. |
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen sind:
Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Neubeschäftigung
Azubis
Praktikanten (unter 3 Monaten)
Aktuelle Gesetzgebung:
Bundesrat stimmt Mindestvergütung für Azubis zu
| Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung f […]