Einkommensteuer:
Müllabfuhr und Abwasserentsorgung: Keine haushaltsnahen Dienstleistungen
| Häufig kommt es zu Streitigkeiten mit den Finanzbehörden, ob Steuerpflichtige Dienstleistungen hier der öffentlichen Entsorgungsbetriebe bei ihrer Steuererklärung berücksichtigen können. Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen. Letztlich entscheiden wird nun der Bundesfinanzhof (BFH), da die Revision eingelegt wurde. |
Eine Gemeinde erhob Abgaben für die Restmüll- und die Komposttonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung. Hierfür begehrte die Steuerpflichtige eine Steuererm […]