Grundsicherungsleistungen:
Jobcenter muss keine Privatschule bezahlen
| Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass der Bedarf an Schulbildung durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt wird. |
Das war geschehen
Ausgangspunkt war ein Eilverfahren einer selbstständigen Kampfsportlehrerin, die ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Ihren ältesten Sohn ließ sie auf einer Waldorfschule einschulen. Wegen psychischer Probleme und regelmäßiger körperlicher Auseinandersetzungen wechselte das Kind nach einem Jahr auf eine andere Privatschule. Das dortige Schulgeld zahlte die Frau zunächst selbst. Im Jahr 2021 beantragte sie die Übernahme beim Jobcenter, da sie wegen der […]