Erbrecht:
Wohnmobilkauf des verstorbenen Ehemanns verpflichtet auch die erbende Ehefrau
| Wird ein neues Wohnmobil nach dem Kauf nicht abgenommen, schuldet die erbende Ehefrau des zwischenzeitlich verstorbenen Käufers Schadenersatz. |
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und verurteilte die beklagte Erbin, ca. 6.000 EUR Schadenersatz an die klagende Wohnmobilhändlerin zu zahlen. Der Ehemann der Frau hatte bei der Händlerin auf dem Caravan Salon in Düsseldorf im September 2013 ein neues Wohnmobil des französischen Herstellers Trigano vom Typ Best of Chausson zum Kaufpreis von ca. 40.000 EUR bestellt. Vereinbart wurde zudem, dass […]